arrow_back Zurück zur Startseite OFFTRACK

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Reservierung und/oder die Anmietung eines Wohnmobils des Offtrack Experience–Modells (Campervan)

1. Vertragsgegenstand

1.1 Für die Reservierung und/oder die Anmietung von Mietfahrzeugen gelten vorrangig die vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen, die Inhalte der Reservierungsbestätigung bzw. die Vereinbarungen des Mietvertrages und die Vorgaben des Übergabe- und des Rückgabeprotokolls. Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung eines vollausgestatteten Offtrack Experience–Modells (Campervan) einschließlich der im Mietvertrag vereinbarten Ausstattung zur privaten Nutzung durch den Mieter.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist nur die Reservierung und/oder Anmietung eines Wohnmobils. Eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag/Pauschalreisevertrag – insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB – finden weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

1.3 Bei Übergabe bzw. Rückgabe des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle werden wesentliche Bestandteile des Mietvertrages.

2. Vertragsdauer

2.1 Die Vermietung erfolgt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Standort Offtrack Camper Mallorca, Camí Vell de Llucmajor 112, 07007 Palma, ES.

2.2 Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt nicht zur anteiligen Rückerstattung der Miete. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag eine zusätzliche Miete in Höhe von EUR 1.500,00 zu berechnen, sofern keine vorherige schriftliche Vereinbarung über eine Verlängerung getroffen wurde. Es steht dem Mieter frei dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.3 Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu prüfen. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Eine frühere Rückgabe führt zu keiner Rückerstattung.

2.4 Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine Buchung vornimmt oder eine verbindliche Anfrage stellt und der Vermieter diese Buchung bestätigt. Die Bestätigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen nicht zu bestätigen bzw. abzulehnen. Nach erfolgter Buchung ist eine Stornierung durch den Mieter nicht mehr möglich.

2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall der Reservierung über das Internet, gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeugvermietung handelt.

3. Mietpreis

3.1 Die Miete ist mit der Buchung in voller Höhe zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

3.2 Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten (das Fahrzeug wird vollgetankt übernommen und ist vollgetankt zurückzugeben), Parkgebühren, Mautgebühren, Verkehrsverstöße und Bußgelder, Abschleppkosten, Reinigungskosten bei übermäßiger Verschmutzung und Reparaturkosten bei Schäden. Diese ggf. zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Mieter.

4. Übergabe und Rücknahme

4.1 Beide Parteien haben das Fahrzeug bei Übergabe und Rückgabe sorgfältig zu überprüfen und erstellen jeweils ein gemeinsames Übergabeprotokoll, in dem der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand, der Tankinhalt sowie erkennbare Schäden und Mängel dokumentiert werden.

4.2 Das Übergabeprotokoll gilt als Beweismittel für den Zustand des Fahrzeugs zum jeweiligen Zeitpunkt. Schäden, die bei der Rücknahme festgestellt werden, aber nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als während der Mietzeit entstanden.

4.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug besenrein zurückzugeben. Hierzu gehört insbesondere das Entfernen von Müll, Entleerung des Kühlschranks, Reinigung von Geschirr, Reinigung der Oberflächen und eine grobe Bodenreinigung. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Rechnung stellen.

4.4 Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. Bei Verstoß wird ein Betrag in Höhe von EUR 500 für eine Sonderreinigung erhoben.

4.5 Die Clesanakassette, der Frischwassertank und der Abwassertank sind entleert zurückzugeben. Anderenfalls kann eine Servicepauschale von EUR 500 berechnet werden.

5. Kaution und Selbstbeteiligung

5.1 Die Kaution kann in bar, per Überweisung oder durch Kreditkartenblockierung hinterlegt werden. Sie dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietvertrag, insbesondere für Schäden am Fahrzeug oder am Zubehör, Nutzungsausfall, Mehrkilometer, Reinigungskosten, Vertragsstrafenzahlungen, Bußgelder und Verwarnungsgelder.

5.2 Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach Prüfung auf eventuelle Schäden oder offene Forderungen zurückerstattet, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Der Vermieter kann Forderungen mit der Kaution verrechnen.

5.4 Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters EUR 2.500 je Schadensereignis. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung entfällt die Haftungsbegrenzung und der Mieter haftet in vollem Umfang.

6. Gebrauch des Fahrzeugs

6.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Das Fahrzeug darf nur auf legalen und befestigten Straßen oder offiziellen Offroad-Strecken genutzt werden. Für Schäden am Unterboden haftet der Mieter. Diese Schäden werden nicht durch Versicherungen gedeckt. Der Mieter ist verpflichtet, auf Höhenbegrenzungen zu achten.

6.2 Das Fahrzeug darf ausschließlich privat und touristisch genutzt werden. Es ist untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder Leihe; zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; für Fahrschulübungen, Geländefahrten; für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände sowie für die Nutzung des Fahrzeugs auf Festivals.

6.3 Die Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich auf der Insel Mallorca erlaubt. Es ist ausdrücklich verboten das Fahrzeug von Mallorca zu entfernen, auf Fähren zu verladen und auf andere Inseln oder auf das spanische Festland zu bringen.

6.4 Jeder Fahrer muss bei Anbietung registriert werden, mindestens 21 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerschein für das Führen des angemieteten Fahrzeugs die notwendige Führerscheinklasse besitzen. Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt werden.

6.5 Der Mieter ist allein verantwortlich dafür, das Fahrzeug ausschließlich auf erlaubten Parkplätzen abzustellen. Der Vermieter haftet nicht für Parkverstöße, Abschleppen durch Behörden und die daraus entstehende Gebühren. Alle Bußgelder und Verkehrsverstöße trägt der Mieter.

6.6 Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Bei Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

6.7 Der Mieter muss offensichtliche Mängel an dem Mietfahrzeug unverzüglich dem Vermieter in Textform anzeigen. Für die Einhaltung der Unverzüglichkeit kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige durch den Mieter an. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Ansprüche des Mieters nur möglich, sofern ihn kein Verschulden trifft.

7. Versicherung

7.1 Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 1.500,00 (Mercedes Sprinter) bzw. EUR 1.500 (VW T6).

7.2 Kommt es während der Mietzeit zu einem Totalschaden des Fahrzeugs, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, sofern dieser durch fahrlässiges oder vertragswidriges Verhalten verursacht wurde. Ein Totalschaden liegt insbesondere vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder eine wirtschaftliche Reparatur nicht mehr möglich ist. Der Mieter haftet in diesem Fall insbesondere für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Abschleppkosten, Bergungskosten, Gutachterkosten und Nutzungsausfall.

7.3 Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl des Fahrzeugs oder persönlicher Gegenstände des Mieters aus dem Fahrzeug.

8. Verhalten bei Unfällen und Schäden

8.1 Bei Unfällen, Pannen oder sonstigen Schadensereignissen hat der Mieter unverzüglich:

  • Die Unfallstelle zu sichern und erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten
  • Die Polizei zu verständigen (insbesondere bei Personen- oder erheblichen Sachschäden)
  • Den Vermieter unter folgender Notfallnummer zu informieren: +49 40 52470230
  • Keine Schuldanerkenntnisse abzugeben
  • Kontaktdaten von Unfallbeteiligten und Zeugen zu notieren
  • Den Unfallhergang zu dokumentieren (Fotos, Skizzen)
  • Ein europäisches Unfallprotokoll auszufüllen

8.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über jeden Schaden zu informieren, auch wenn dieser zunächst geringfügig erscheint.

8.3 Bei Diebstahl oder Einbruch ist zusätzlich eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.

8.4 Die Nichtbeachtung der Pflichten aus diesem Paragrafen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und die Haftung des Mieters verschärfen.

9. Datenschutz

9.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Mietvertrags gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.2 Der Mieter willigt ein, dass seine Daten im Schadensfall an die Versicherung und gegebenenfalls an weitere zur Schadensabwicklung erforderliche Stellen weitergegeben werden dürfen.

9.3 Die Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.

10. Sonstiges

10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel selbst bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne von Absatz 1. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: März 2026